Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zu Veranstaltungsbeginn das 18. Lebensjahr fuer den Marathon bzw. das 16. Lebensjahr fuer den Staffelbewerb vollendet haben.
Für den Fall meiner Teilnahme am Hohe Veitsch Trailrun (nachfolgende Trailrun genannt), erkenne ich den Haftungsausschluss des Veranstalters (Marktgemeinde St. Barbara im Mürztal) für Schäden jeglicher Art an. Der Veranstalter übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung, auch nicht gegenüber Dritten. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Eine Haftung des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene Kleidungsstücke und andere Gegenstände, allerdings ist die Veranstaltung haftpflichtversichert.
Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten im Rahmen der organisatorischen Durchführung des Trailruns genutzt werden und gestatte die Nutzung meiner persönlichen Daten dem Veranstalter, den Sponsoren und den freiwilligen Fotografen des Veranstalters. Ich erhebe keine Ansprüche auf Vergütung für Fotos, Videos etc., die im Rahmen des Trailruns gemacht und veröffentlicht werden (bspw. auf der Trailrun Webseite, im Facebook oder auf Prospekten und sonstiger Werbung des Trailruns).
Bei Nichtantreten oder Ausfall des Trailruns durch höhere Gewalt habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes.
Mir ist bekannt, dass ich meine Startnummer gut sichtbar vorne tragen muss (Hinweise lt. Datenschutzgesetz: Die Daten werden elektronisch gespeichert, die Datenschutzerklärung ist unter https://www.grenzstaffellauf.com/j/privacy abrufbar.).
Weiters erkläre ich hiermit, dass ich mich in einem angemessenen Trainingszustand befinde sowie keine medizinischen Bedenken gegen eine Teilnahme sprechen, um an der Veranstaltung teilzunehmen.
Ich verfüge über Trittsicherheit auf alpinen Wegen und Steigen. Diese Trittsicherheit darf durch eventuell aufkommende Höhenangst nicht beeinträchtigt werden.
An den Verpflegungsstellen gibt es für die LäuferInnen Blockschnitten, Magnesium, Brausetabletten, Früchtetee, Isotar, Sportdrinks, Müsliriegel, Coca Cola, Orangensaft, Mineralwasser, Bananen und selbstgemachte Mehlspeisen. Der genaue Standort der Verpflegungsstellen sieht man auf der Karte auf der Webseite bzw. wird am Renntag eine Übersichtskarte ausgehängt.
Ich nehme zur Kenntnis, dass bei diesem Trail Run die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung 1960 genauestens einzuhalten sind. Ich muss den Anweisungen der Polizei, des Rennleiters und Streckenchefs, sowie des sonstigen Streckenpersonals Folge leisten. Durch die Anmeldung bestätige ich dies.
Durchlaufzeiten
Letzte Durchlaufzeit beim 1. Wechsel ist 11:35 Uhr! Läufer, die nach 11:35 Uhr beim 1. Wechsel ankommen, werden mit dem Bus ins Ziel mitgenommen. Bei Staffeln wird der 2. Läufer früher losgeschickt.
Letzte Durchlaufzeit 2. Wechsel auf der Klein-Veitsch-Alm ist 14:15 Uhr! Läufer, die nach 14:15 Uhr beim 2. Wechsel ankommen, werden mit dem Bus ins Ziel mitgenommen. Bei Staffeln wird der 3. Läufer früher losgeschickt.
Nach der Cut Off Zeit beim 2. Wechsel (14:15 Uhr) können die LäuferInnen (nach Absprache mit der Zeitnehmung und gesundheitlicher Unbedenklichkeit) auf eigene Gefahr und mit eigener Verpflegung weiterlaufen und bekommen - sofern die Zielzeltzeitnehmung noch besetzt ist - eine Gesamtzeit. Die 5 Labestellen auf der 3. Strecke sind nur bis zum letzten Läufer der vor der Cut Off Zeit auf die 3. Strecke geht und von einem Schlußradfahrer begleitet wird besetzt.
Marathonläuferklassen >M/W 65 werden bei Herausnahme des Läufers wegen Zeitüberschreitung bei der 2. Wechselstelle trotzdem in die Wertung genommen.
Bei Aufgabe melde ich mich unbedingt und umgehend bei einer Labestelle, einer Wechselstelle oder im Zielzelt, ansonsten vermissen wir dich und müssen ggfs. die Bergrettung informieren. Etwaige Kosten trage ich selbst.
Proteste sind schriftlich binnen 15 Minuten nach dem Lauf einzubringen, als Laufende für Proteste gilt der Zeitpunkt vor der Siegerehrung (ca. 16:30). Als Protestgebühr werden EUR 40,- eingehoben.
Etwaige Änderungen dieser Teilnahmebestimmungen behält sich die Organisationsleitung zu jeder Zeit vor.